Satzung

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Auszug aus der Satzung des Reit- und Fahrvereins Niederwerbig e.V.

§1 – Name, Rechtsform und Sitz des Vereins

Der Reit- und Fahrverein Niederwerbig e.V. mit dem Sitz im Gemeindeteil Jeserig, 14822 Mühlenfließ ist in das Vereinsregister 83 eingetragen. Er verfolgt ausschließlich und unmit-telbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Ab-gabenordnung.

§2 – Zweck und Aufgaben des Vereins

1. Der Reit- und Fahrverein Niederwerbig e.V. bezweckt:
1.1 Die Förderung des Sports, insbesondere des Pferdesports und des Tierschutzes.
1.2 Die Gesundheitsförderung aller Vereinsmitglieder, insbesondere der Jugend, im Rah-men des Breiten-, Wettkampf- und Leistungssports durch Reiten, Fahren und Voltigie-ren.
1.3 Die gleichberechtigte Ausbildung von Reiter, Fahrer und Pferd in allen Disziplinen.
1.4 Hilfe und Unterstützung bei der mit dem Sport verbundenen Pferdehaltung.
1.5 Die Förderung des Reitens in der freien Landschaft zur Erholung im Rahmen des Brei-tensports und die Unterstützung aller Bemühungen zur Pflege der Landschaft und zur Verhütung von Schäden.

2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Pflege und Unterhaltung von Trainingsplätzen und dem Turnierplatz in Niederwerbig, der Beschaffung von Trai-ningsgeräten und -ausrüstung, der Vorbereitung und Durchführung von Trainingslehr-gängen sowie von breitensportlichen Veranstaltungen und Turnieren im Pferdesport.

3. Der Verein fördert die Ausbildung der Vereinsmitglieder zu Trainern im Pferdesport.

4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwe-cke; er erstrebt keine Gewinne.

5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch kei-ne sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.

6. Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.

§3 – Erwerb der Mitgliedschaft

1. Mitglieder können natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigun-gen werden. Die Mitgliedschaft wird durch Beitrittserklärung und deren Annahme erworben. Die schriftliche Beitrittserklärung ist an den Vorstand des Vereins zu richten. Bei Kindern und Jugendlichen bedarf sie der schriftlichen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
Personen, die bereits einem Reit- und Fahrverein angehören, müssen eine Erklärung über die Stamm- Mitgliedschaft im Sinne der Leistungsprüfungsordnung hinzufügen. Änderungen in der Stamm- Mitgliedschaft sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen.
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Bei Ablehnung kann die Entscheidung der Mitgliederversammlung gefordert werden.

2. Personen, die den Verein uneigennützig bei der Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben persönlich, finanziell oder materiell zu unterstützen bereit sind, können vom Vorstand als fördernde Mitglieder aufgenommen werden.

3. Die Mitgliederversammlung kann verdienten Mitgliedern und anderen Persönlichkeiten, die den Reit- und Fahrsport und die Vereinsarbeit wesentlich gefördert haben, die Eh-renmitgliedschaft verleihen.

4. Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft unterwerfen sich die Mitglieder den Satzungen und Ordnungen des Kreisreiterverbandes, des Landesverbandes Pferdesport und der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Die Mitglieder unterwerfen sich insbesonde-re der Leistungsprüfungsordnung (LPO) und ihren Durchführungsbestimmungen.